Beim Kauf eines Landhauses in Andalusien fallen neben dem Kaufpreis noch weitere Kosten an. Um Überraschungen zu vermeiden haben wir die Kosten die beim Kauf eines neuen Hauses anfallen, sowie die Kosten die mit dem Besitz eines Hauses in Andalusien verbunden sind, zusammengefasst.
Wie hoch sind die Kosten für den Kauf einer Immobilie in Andalusien?
Mit dem Kauf einer Immobilie auf dem Land in Andalusien, Spanien, beginnen Sie ein neues Leben und investieren damit in Ihren Traum. Natürlich ist der Kauf einer Immobilie mit Kosten verbunden. Neben dem Kaufpreis Ihrer neuen Immobilie gibt es weitere Kosten die Sie beachten sollten. Ungefähr 10 % des Kaufpreises sollte der Käufer zusätzlich einplanen.
Die zusätzlichen Kosten beim Kauf einer Immobilie in Andalusien sind folgende:
- Grunderwerbssteuer.
Die Grunderwerbssteuer in Andalusien beträgt 7% des Kaufpreises. Sie wird nach der Unterzeichnung der Urkunde beim Notar entrichtet und erklärt. Der Zahlungsnachweis ist für die Eintragung des Eigentums beim Grundbuchamt erforderlich.
- Notar- und Grundbuchgebühren.
Die Notargebühren hängen von der Anzahl der Seiten ab, die in der Kaufurkunde enthalten sind. Im Durchschnitt sollten Sie mit 1000 – 1500 € rechnen, bei komplizierten Käufen kann es aber auch mehr sein. Die Gebühren für das Grundbuchamt können von Amt zu Amt unterschiedlich sein. Im Durchschnitt liegt sie zwischen 400-700€.
- Anwaltskosten.
In Andalusien berechnen Anwälte in der Regel 1 % des Kaufpreises, zuzüglich der anfallenden IVA. Es gibt jedoch auch Anwälte, die einen Stundensatz berechnen.
- Technisches Gutachten.
Ein reguläres Gutachten kostet zwischen 1000 – 2000€ exkl. IVA. Bei umfangreichen Immobilien und detaillierten Gutachten kann dieser Betrag natürlich höher sein. Ein Kostenvoranschlag wird immer im Voraus erstellt um Überraschungen zu vermeiden.
- Bankkosten.
Spanische Banken erheben Gebühren für die Ausstellung eines Bankwechsels oder sogar für eine große Überweisung. Es empfiehlt sich, dies im Vorfeld mit Ihrer Bank zu klären und gegebenenfalls Ihren Anwalt einzuschalten.
- Währungsumtausch.
Wenn Ihre Gelder aus einem anderen Währungsgebiet als dem Euro stammen, empfehlen wir Ihnen die Wechselkurse bei verschiedenen spezialisierten Unternehmen zu prüfen. Auf diese Weise erhalten Sie den bestmöglichen Umrechnungskurs.
- Verwaltungsgebühren.
Ihr Anwalt kann eine ‚gestoría‘, ein Verwaltungsbüro, einschalten, das Ihnen bei der Namensänderung im Vertrag, der Beantragung von NIE-Nummern usw. hilft. Für diese Tätigkeiten sollten Sie etwa 500 € einplanen.
- Gebühren für Hypotheken.
Wenn Sie eine Hypothek für Ihre Immobilie beantragen, müssen Sie einige zusätzliche Kosten einkalkulieren. Die Wertermittlung wird Sie etwa 800 bis 1000 Euro kosten, Makler können eine Gebühr von etwa 500 € für die Prüfung Ihres speziellen Falls und die Erstellung von Kostenvoranschlägen verlangen. Schließlich können sie bei der Unterzeichnung eine Provision verlangen. Erkundigen Sie sich vorher welche Kosten auf Sie zukommen werden. Heutzutage müssen die Banken die Kosten für die Formalisierung des Kredits beim Notar und beim Registergericht übernehmen. Wenn Sie weitere Informationen über Hypotheken für Grundstücke auf dem Lande wünschen klicken Sie hier.
Danielle Ernstsen | 19 April 2024