Vor April 2024 gewährte das Goldene Visum Ihnen als Nicht-Europäer Zugang zum Aufenthalt in Spanien, wenn Sie mehr als 500.000 € in Immobilien investiert hatten. Die spanische Regierung möchte dieses Visum aus einfachen Gründen abschaffen. Bitte klicken Sie hier, um alles zu erfahren, was Sie über die verschiedenen alternativen Visa wissen müssen, um Immobilien in Spanien zu kaufen und sich dort niederzulassen oder um frei ein- und auszureisen.
Zu Informationszwecken können Sie mehr über das Goldene Visum lesen. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen inzwischen veraltet sind. Das Goldene Visum ist keine Option mehr für den Kauf von Immobilien in Spanien. Klicken Sie jetzt, um mehr über andere Möglichkeiten zu erfahren, wie Sie als Nicht-EU-Bürger eine Immobilie in Andalusien, Spanien, kaufen können.
Was ist ein Golden Visa?
- Ein Golden Visa ist ein VISA für Nicht-Europäer, das den Aufenthalt in Spanien ermöglicht.
- Mit einem Goldenen Visum können Sie frei in Spanien ein- und ausreisen
- Mit einem Goldenen Visum können Sie so lange in Spanien bleiben wie Sie möchten. Es ist nicht mehr auf 90 Tage/Halbjahr beschränkt.
- Sie können ein Goldenes Visum beantragen, wenn Sie € 500.000.– oder mehr in eine Immobilie in Spanien investieren.
- Ein Goldenes Visum gewährt dem Antragsteller und seiner Familie das Recht in Spanien zu leben und zu arbeiten, solange sie ein erhebliches Kapital in das Land investieren.
Um alle Einzelheiten über das Goldene Visum zu erfahren, lesen Sie bitte die Angaben im Gesetz: Ley 14/2013, vom 27. September. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Rechtsvertreter in Verbindung zu setzen um die Möglichkeiten und Konsequenzen für Ihre spezielle Situation zu prüfen.
Das Gesetz gilt für Nicht-EU-Bürger, die nicht in einem Steuerparadies ansässig sind und durch eine Akkreditierung nachweisen können, dass sie mindestens € 500.000.– investiert haben. Nach Erteilung des Visums muss der Antragsteller mindestens 1 Jahr lang in Spanien wohnen.
Was sind die Voraussetzungen für ein Golden Visa?
Bevor Sie das Golden Visa beantragen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen und zwar folgende. Der Antragsteller:
- Er hält sich nicht illegal in Spanien auf.
- Er ist 18 Jahre oder älter.
- Er ist weder in Spanien noch in anderen Ländern, in denen er sich in den letzten fünf Jahren aufgehalten hat, vorbestraft.
- Ihm darf die Einreise in Länder, mit denen Spanien ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat, nicht verweigert werden.
- Hat eine eigene Krankenversicherung. Die Versicherung muss in Spanien gültig sein und
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen um den Antragsteller und seine Familienangehörigen während des Aufenthalts in Spanien zu unterstützen.
- Die Antragsgebühr wird bezahlt.
- Er muss sich während des Genehmigungszeitraums mindestens einmal in Spanien aufgehalten haben.
- Er muss nachweisen, dass er der Eigentümer der erworbenen Immobilie ist.
- Erfüllt alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen.
Die erste Aufenthaltsgenehmigung für Investoren ist zwei Jahre lang gültig. Nach diesem Zeitraum müssen Sie eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Es gibt spezialisierte Unternehmen, die Ihnen bei diesem Antrag helfen. Ihr Rechtsberater kann Ihnen den richtigen Weg weisen.
Danielle Ernstsen | 17 August 2023