Die spanische Regierung hat ein Verfahren zur Abschaffung des Goldenen Visums für nichteuropäische Immobilieninvestoren eingeleitet. Aber keine Sorge! Das Goldene Visum ist nicht Ihr einziges Ticket nach Spanien. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.
Warum soll das Goldene Visum in Spanien abgeschafft werden?
Mit dem Goldenen Visum konnten Nicht-EU-Bürger 500.000 € in Immobilien in Spanien investieren und eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Die spanische Regierung will dem aus einem einfachen Grund ein Ende setzen. Ausländer und Nicht-EU-Bürger, die in Spanien leben wollen, sind weiterhin herzlich willkommen. Mit der Abschaffung des Goldenen Visums soll verhindert werden, dass Nicht-EU-Bürgern, die Immobilien im Wert von über 500 000 € kaufen, in denen sie nie zu wohnen beabsichtigen, ein Wohnsitzvisum ausgestellt wird.
Da wir wissen, dass Sie beabsichtigen, Ihr neues Kapitel im sonnigen Andalusien mit uns zu beginnen, haben wir Ihnen erklärt, welche anderen Alternativen Sie haben.
Alternativen zum Goldenen Visum
Eines ist klar: Sie können immer noch Immobilien kaufen und in Spanien leben. Hier sind Ihre Optionen:
- Zweitwohnsitz und 90-Tage-Regel
Die 90-Tage-Regel pro 180 Tage ist einfach. In einfachen Worten bedeutet dies, dass Sie insgesamt etwa 6 Monate pro Jahr in Spanien leben können, aber kumulativ nur 90 Tage pro 180 Tage. Für viele unserer Kunden ist das ausreichend, weil sie zu Hause noch ein arbeitsreiches Leben haben. Die Investition unter diesen Bedingungen genügt ihren Wünschen und Träumen.
- Dauerhaftes Visum
Für Nicht-EU-Kunden, die planen, sich dauerhaft in Spanien aufzuhalten, gibt es eine gute Alternative zur 90-Tage-Regel. Sie können das nicht-lukrativere VISA beantragen. Auf diese Weise können Sie zwar nicht in Spanien arbeiten, aber Sie haben die Freiheit, in das Land ein- und auszureisen, wann immer es Ihnen passt.
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Anforderungen nicht-Lukratives Visum VS Goldenes Visum
Wenn Sie das nicht-lukrative Visum beantragen, um sich in Spanien niederzulassen, müssen Sie so ziemlich die gleichen Kriterien erfüllen, wie wenn Sie sich für das goldene Visum entschieden hätten, um sich in Spanien niederzulassen. Um die wichtigsten zu nennen, benötigen Sie
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- Abschluss einer privaten Krankenversicherung
- Kein Strafregister
- Ärztliches Attest
Das Verfahren zur Beantragung des nicht-lukratives Visums unterscheidet sich von dem Verfahren zur Beantragung des Goldenen Visums. Auch die auszufüllenden Formulare sind unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der spanischen Botschaft zu erkundigen oder einen Experten zu Rate zu ziehen.
Danielle Ernstsen | 23 April 2024